Die familienanaloge Wohngruppe

Die Kinder und Jugendlichen bekommen ein strukturiertes Lebensumfeld und eine mittel- bis langfristige Perspektive geboten. Die Unterbringung kann aus der Region, aber auch überregional stattfinden, jedoch sollte ein unproblematischer Austausch mit allen beteiligten Personen möglich sein. Welche Hilfe jedoch letztendlich langfristig umgesetzt werden soll, wird im Hilfeplanverfahren mit allen Beteiligten besprochen.

Die Betreuung in der Familienanalogen Wohngruppe ist eine sehr individuelle Form der Unterbringung. Sie beinhaltet die Teilhabe des Kindes/Jugendlichen am privaten Leben der Trägerin und ihrem Mann, die im Haushalt leben, an deren normalen Alltags- und Lebensbedingungen. Der pädagogisch gestaltete Alltag ist Lern- und Übungsfeld für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Merkmale der Alltagsstruktur sind wiederkehrende Rhythmen, Aufgaben und Standardsituationen. Jedes Kind wird entsprechend seines Entwicklungsstandes individuell gefördert.

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16 Jahren, die aufgrund ihrer pädagogischen oder auch leichten psychiatrischen Problematik einer professionellen Fremdbetreuung bedürfen. Dabei ist in Ausnahmefällen auch eine Über- oder Unterschreitung der Altersgrenze möglich. Grundsätzlich endet die Betreuung beim Eintritt der Volljährigkeit. Sie kann aber auch darüber hinaus laufen, sofern in einem Hilfeplan die Notwendigkeit festgestellt wird.

Die Aufnahme in die Wohngruppe erfolgt über die pädagogische Leitung der Einrichtung. Die Aufnahme umfasst die Kontaktaufnahme und Information über das Kind/den Jugendlichen und dessen soziales Gefüge, sowie einen umfassenden Informationsaustausch mit dem Jugendamt.


Rechtliche Grundlage für die Betreuung, Förderung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen ist §27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit:

  • § 34 SGB VIII Heimerziehung und
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

 

Die Jugendwohngruppe mit dem Ziel "Verselbstständigung"

Die Jugendlichen, welche der familienanalogen Wohngruppe entwachsen sind, finden Unterkunft in der Jugendwohngruppe. In der Verselbstständigung wird besonderer Wert auf das Training der wirtschaftlichen Eigenverantwortung und auf das eigenverantwortliche Planen des Alltags gelegt. Während dieser Phase lässt der Jugendliche vom bisherigen Gruppenleben los, ohne auf dem Weg zum Erwachsensein verloren zu gehen. Innerhalb der Betreuung wird den jungen Menschen ermöglicht, eine verantwortungsvolle Persönlichkeit zu entwickeln, sich beruflich und nach den eigenen Fähigkeiten zu entfalten.

  • § 34 SGB VIII Heimerziehung und
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Keiner darf verloren gehen!